ANTRAGSTELLUNG

Wenn Nebeneinander zum Miteinander wird

Antragstellung für Schulbegleitung, Individualbegleitung, Studien-/Berufsbegleitung

Die LernPiloten stehen Ihnen beratend und unterstützend während des gesamten Prozesses der Antragstellung auf Eingliederungshilfe zur Seite. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf.  Wir stehen Ihnen auch während unserer Öffnungszeiten telefonisch unter 0178 3848601 zur Verfügung. Gemeinsam starten wir in eine inklusive Gesellschaft!

Hilfe bei der Antragstellung auf Schulbegleitung

Ablauf der Antragstellung

Als Basis für Ihren Antrag auf Schul-, Individual-, Studien-/Berufsbegleitung dient die fachärztliche Diagnose sowie die Zustimmung Ihrer gewünschten Bildungseinrichtung. Daher sollte zunächst ein offenes Erstgespräch mit der Institution geführt werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei. Der entsprechende Antrag ist beim zuständigen Kostenträger, dem Bezirk oder Jugendamt, zu stellen.

Förderanträge für körperlich und / oder geistige Behinderungen finden sie hier. Förderanträge für seelische Behinderung sind bei dem zuständigem Jugendamt zu stellen, hier finden Sie die zuständige Einrichtung bei Zuständigkeit des Stadtjugendamtes München.

Alle Anträge liegen auch in den jeweiligen Ämtern aus.

Für den Antrag benötigen Sie:

Das ärztliche Gutachten sowie

die Stellungnahme der Einrichtung, die besucht wird, mit der Begründung für die Begleitung und dem benötigten Stundenumfang.

Bedarfsprüfung

Der Kostenträger prüft Ihren Antrag sowie das Gutachten der Ärzte und die Stellungnahme der Ausbildungsinstitutionen. Dies dauert in der Regel zwischen drei bis sechs Wochen. Planen Sie diese Zeitspanne bitte mit ein, wenn es sich um einen Erstantrag handelt und das Schuljahr bevorsteht.

Entscheidung für Schulbegleitung, Individualbegleitung, Studien- / Berufsbegleitung

Auf Basis des Stundenplans sowie des individuellen Bedarfs Ihres Kindes wird der Umfang der Bewilligung durch den Kostenträger entschieden.

Übertragung der Bewilligung / Auswahl des Schulbegleiters

Der Bescheid des Kostenträgers wird direkt an uns gesandt und die Verantwortung der Begleitung übertragen.

Gemeinsam mit Ihnen suchen wir anschließend einen für Ihr Kind geeigneten Begleiter. Durch emotionale und fachspezifische Kriterien wird eine Vorauswahl getroffen. Diese Personen lernen Sie anschließend in einem persönlichen Treffen kennen. Sobald Sie sich entschieden haben, uns und dem Begleiter die Aufgabe anzuvertrauen, setzen wir uns mit der jeweiligen Bildungseinrichtung in Verbindung und starten die Begleitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Natürlich stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Auswahl und das Antragsverfahren zur Verfügung.

Die Voraussetzung für unser Unterstützungsangebot ist die Zusage eines öffentlichen Trägers der zuständigen Eingliederungshilfe.

Übertragung der Bewilligung / Auswahl des Schulbegleiters

Welche Grundlage setzt den Anspruch auf Individualbegleitung, Schulbegleitung, Studien-/Berufsbegleitung?

Als Form der „Eingliederungshilfe“ ist die Individual-, Schul-, Studien-/Berufsbegleitung im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Anspruch auf eine Begleitung haben zum einen Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung nach §112 „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“, SGB IX. Für Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen, Behinderung im Autismus-Spektrum, Behinderung mit starker Kommunikationsstörung oder stark herausforderndem Verhalten ist die genaue Regelung in §35a „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“, SGB VIII ausgeführt.


Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung bei der Antragstellung? Dann scheuen Sie sich nicht direkt Kontakt aufzunehmen, damit wir gemeinsam durchstarten können.

Hier finden Sie die Kontaktdaten und Antragsformulare für Individualbegleitung, Schulbegleitung, Studien-/Berufsbegleitung bei den Ämtern

Jugendamt - Kontakt

Landratsamt - Kontakt

Antragshilfe

Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Wir helfen Ihnen gerne.

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